Die Pflegestufen

Die Pflegestufen


Bei der Entscheidung über die Pflegestufe wird sehr viel Wert darauf gelegt, wie viele Minuten bei der täglichen pflegerischen Hilfe in Anspruch genommen werden müssen.

Dabei handelt es sich um Zeiten für den Hilfebedarf bei den regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wie: Körperpflege, Ausscheidung, Ernährung und Mobilität (Grundpflege). Darüber hinaus werden Zeiten für den Hilfebedarf aus dem Hauswirtschaftlichen Bereich anerkannt. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz, z.B. bei Demenz, vorliegt.

Bei Anerkennung würden weitere Leistungsansprüche der Pflegeversicherung resultieren.

Der Antrag für die Einstufung in eine Pflegestufe wird bei Ihrer zuständigen Pflegekasse gestellt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen erstellt nach einem persönlichen Besuch bei Ihnen ein Gutachten zu Ihrem Hilfebedarf und ordnet Sie einer Pflegestufe zu. Alternativ kann während eines Krankenhausaufenthaltes eine Einstufung nach Aktenlage in relativ kurzer Zeit erreicht werden.

Für die häusliche Versorgung werden von der Pflegekasse zwei Leistungsarten unterschieden. Sie können wählen zwischen Geldleistungen und Sachleistungen. Mit den Geldleistungen können Sie private Pflegepersonen oder Angehörige für Ihre Hilfe entlohnen. Die Sachleistungen dienen zur Finanzierung der professionellen Pflege
durch einen ambulanten Dienst.

Eine Kombination der beiden Leistungen ist möglich.

Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch.


 

 

Pflegestufenmodell

 

Pflegegeldleistungen

 

Pflegestufe:Hilfebedarf pro TagGeldleistung pro Monat (€):Mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz
Stufe 0   120,-
Stufe I Mehr als 1 1/2 Stunden 235,-  305,-
Stufe II Mehr als 3 Stunden 440,-  525,-
Stufe III Mehr als 5 Stunden 700,-  700,-

 

 

Pflegesachleistungen

 

Pflegestufe:Hilfebedarf pro TagSachleistung pro Monat (€):Mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz
Stufe 0   225,-
Stufe I Mehr als 1 1/2 Stunden bis zu 450,-  665,-
Stufe II Mehr als 3 Stunden bis zu 1100,-  1250,-
Stufe III Mehr als 5 Stunden bis zu 1550,-  1550,-

 

 

Urlaubs- und Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
Stundenweise oder für max. 28 Tage pro Jahr, wenn die Pflegestufe mindestens 1/2 Jahr besteht.

 

Pflegestufe:Hilfebedarf pro TagSachleistung:Mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz
Stufe I-III Mehr als 1 1/2 Stunden bis zu 1550,-  1550,-

 

 

Vollstationäre Pflege

 

Pflegestufe:Hilfebedarf pro TagSachleistung pro Monat (€):Mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz
Stufe I Mehr als 1 1/2 Stunden bis zu 1023,-  1023,-
Stufe II Mehr als 3 Stunden bis zu 1279,-  1279,-
Stufe III Mehr als 5 Stunden bis zu 1550,-  1550,-

 

Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 2400,- pro Jahr zusätzlich zur Pflegestufe