Behandlungspflege

Behandlungspflege


Pflege bei Krankheit oder nach einem Unfall

Die Behandlungspflege wird nach SGB V mit der Krankenkasse abgerechnet.

Hierzu ist lediglich eine ärztliche Verordnung erforderlich, eine Pflegestufe ist nicht notwendig.
Wir übernehmen gerne für Sie die notwendigen Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arzt.


Behandlungspflege

  • Arzneimittelgabe und Überwachung der Einnahme
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Injektionen subcutan und intramuskulär
  • Blutzuckerkontrolle
  • Blutdruckkontrolle
  • Professionelle Dekubitusbehandlung und Überwachung des Heilungsprozesses
  • Modernes Wundmanagement durch Wundexperten nach ICW
  • Stomaversorgung
  • Sondenernährung (PEG) und Ernährung über Port
  • An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verabreichen von Einläufen oder Klistieren
  • Katheterisierung und Katheterpflege
  • Spezielle Krankenbeobachtung
  • Masßnahmen der Kälte- Wärme Therapie
  • Portversorgung

sowie weitere Leistungen